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ANALYSE DES URTEILS GOGIĆ GEGEN KROATIEN

Wir sind stolz darauf, dass unsere Kanzlei um einen weiteren Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reicher ist.

Am 8. Oktober 2020 erging nämlich ein Urteil, mit dem der Gerichtshof eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgestellt hat.

In dem Urteil wurde festgestellt, dass aufgrund der fehlerhaften rechtlichen Qualifikation sowie der Belehrung, die die unterinstanzlichen Gerichte dem Beschwerdeführer erteilt hatten und infolge derer sein Schadensersatzanspruch verjährt ist, sein durch die Konvention garantiertes Recht auf Zugang zu einem Gericht verletzt wurde.

Das Büro des Vertreters der Republik Kroatien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Analyse des Urteils erstellt, die auf den Internetseiten der Regierung der Republik Kroatien nachzulesen ist.

(https://uredzastupnika.gov.hr/sudska-praksa/clanak-6-pravo-na-posteno-sudjenje/159?trazi=1&=&page=1)